• UMFELDBERATUNG

    Hilfe für Angehörige und Fachkräfte

    Familien, das nahe Umfeld, aber auch Lehrer/-in­nen sind oft verunsichert und suchen nach Wegen, wie Sie mit sich radikalisierenden oder bereits radikalisierten Personen umgehen sollen. Die Aus­stiegsberatung unterstützt n­eben Personen, die sich aus einem extremistischen Umfeld lösen möchten, auch Angehörige und Fachkräfte. Wir hören uns Ihr Anliegen telefonisch oder bei einem persönlichen Treffen gerne an und geben Ihnen Hilfestellungen und praktische Tipps im Umgang mit dieser Person. Das Angebot ist selbstverständlich kostenlos.

    Häufig gestellte Fragen:

    Wer kann sich an die konex Ausstiegsberatung wenden?

    Melden können sich alle Personen, die sich von radikalen politischen oder religiösen Ansichten und Ideologien distanzieren wollen und dabei Unterstützung benötigen.

    Unser Beratungsangebot richtet sich aber auch an Angehörige dieser Personengruppen und an alle Fachkräfte, die unterstützen wollen.

    Ist die Beratung kostenfrei?

    Ja, das Beratungsangebot ist kostenfrei, natürlich auch für Angehörige und Fachkräfte.

    Wo findet die Beratung statt?

    Erstberatungen für Angehörige und Fachkräfte finden vorwiegend telefonisch statt, im Bedarfsfall kommen wir auch gerne zu Ihnen.

    Wie läuft so eine Beratung ab?

    Wir nehmen uns Zeit, Ihr Anliegen anzuhören, beantworten bestmöglich Ihre Fragen und geben Ihnen Hilfestellungen im Umgang mit der radikalisierten oder sich radikalisierenden Person. Denkbar wäre auch, gemeinsam einen Plan zu entwickeln, wie wir Kontakt zur betreffenden Person aufbauen können. Wichtig ist uns, einen vertrauensvollen Rahmen zu schaffen, in dem wir uns offen und konstruktiv austauschen können. Weitere Informationen zum Ablauf der Beratung finden Sie hier.

    Mit wem hat man es da zu tun?

    Unser Beratungsteam ist interdisziplinär, verfügt über breites phänomenspezifisches Wissen und kommt aus den Bereichen Pädagogik, Islamwissenschaft und islamischer Theologie, Politikwissenschaft, Medienwissenschaft, Psychologie sowie der Polizei. Wir sprechen mehrere Sprachen und greifen auf mehrjährige Erfahrungen in der Begleitung von Ausstiegswilligen zurück.

    Wie lange dauert so eine Beratung?

    Ein Ausstiegsprozess kann nach unserer Erfahrung mehrere Jahre dauern. Allerdings ist jeder Fall einzigartig. Wir entscheiden gemeinsam mit den Beratungsnehmenden, wann das Ziel erreicht wurde. Dabei wird nicht erwartet, dass diese all ihre Einstellungen von Anfang an radikal ändern müssen. Er oder sie muss aber unbedingt die Motivation mitbringen, Dinge anpacken und tatsächlich verändern zu wollen.

    Was sind die Ziele der Beratung?

    Unsere Ziel sind die Straffreiheit und die Bewältigung eines eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebens außerhalb einer extremistischen Szene. Dazu müssen die Beratenen sich dauerhaft von ihrem radikal religiösen oder politischen Umfeld lösen. Wir sind uns bewusst, dass dies schwer sein kann. Deswegen begleiten wir unsere Klienten Schritt für Schritt auf diesem Weg und formulieren gemeinsam erreichbare Ziele.

    Werden Informationen aus der Beratung weitergegeben?

    Grundlage unserer Beratungsgespräche sind ein vertrauensvoller Rahmen. Inhalte der Gespräche geben wir nicht an Dritte weiter, es sei denn der Klient gibt uns hierfür sein Einverständnis. Ausnahmen bilden sicherheitsrelevante Informationen und nicht abgegoltene Straftaten, von denen wir Kenntnis erlangen. Hier sind wir verpflichtet, diese weiter zu melden.

    Müssen Namen „ausgepackt“ werden?

    Nein! Wir sind ein Ausstiegsprogramm und keine Ermittlungsbehörde. Die Beratungsnehmenden entscheiden selbst, was sie uns erzählen möchten. Wichtig dabei ist uns vor allem die Sicherheit der Aussteigenden und deren erfolgreicher Ausstieg.

    Die Person verbüßt derzeit eine Haftstrafe. Erhält sie trotzdem eine Beratung von Ihnen??

    Wir beraten sowohl in Haft als auch in der Phase nach der Entlassung. Fachkräfte der JVA und Angehörige können gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir vereinbaren dann, mit dem Einverständnis der betroffenen Person, ein persönliches und unverbindliches erstes Treffen in der JVA.

    Die Person ist noch nicht volljährig. Wird sie trotzdem von Ihnen beraten?

    Wir beraten grundsätzlich Jugendliche ab 16 Jahre, in Ausnahmefällen auch jüngere Personen. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig, für ein unverbindliches Erstgespräch ist dies aber nicht immer Voraussetzung. Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen bei uns. Dann schauen wir gemeinsam, wie wir weiterhelfen können.

    Hat es rechtliche Konsequenzen, wenn die Beratung abgebrochen wird?

    Nein, die Beratung ist grundsätzlich freiwillig und kann von dem/der Beratungsnehmenden oder der Ausstiegsberatung jederzeit beendet werden.

    Weitere Informationen zum Thema Radikalisierung finden Sie hier. Für eine detaillierte Beschreibung unseres Beratungsangebots klicken Sie bitte hier.

    KONTAKT

    WIR SIND FÜR SIE DA

    Ausstiegsberatung Islamismus 0711|279-4555
    Ausstiegsberatung Rechtsextremismus 0711|279-4544
    Ausstiegsberatung Linksextremismus 0711|279-4566
    Ausstiegsberatung Auslandsbezogener Extremismus 0711|279-4577
    E aus­stiegs­be­ra­tung@ko­nex.bwl.de

    Be­fin­den Sie oder ei­ne an­de­re Per­son sich in ei­ner aku­ten Ge­fähr­dungs­si­tua­ti­on, wen­den Sie sich bit­te an die Po­li­zei, Not­ruf: 110.