• Erklärung zur Barrierefreiheit
    Das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.konex-bw.de.

    1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
      Diese Webseite ist teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
    2. Nicht barrierefreie Inhalte
      Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    Es sind programmatische Elemente ohne für Screenreader erkennbare Beschriftung vorhanden.
    Es gibt Fehler in der HTML-Syntax.
    Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    Die oben aufgeführten Punkte werden so schnell wie möglich nachgebessert. Eine Neustrukturierung der Homepage des konex, die insbesondere die technische Barrierefreiheit garantieren ist für das Jahr 2024 geplant.

    b) Unverhältnismäßige Belastung
    Die auf dieser Website eingestellten PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht in Gänze barrierefrei gehalten.
    Die rückwirkende Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten erscheint derzeit entsprechend § 10 Absatz 2 L-BGG sowohl personell wie auch finanziell als unverhältnismäßige Belastung.
    Das konex ist bestrebt, künftig einzustellende PDF-Dokumente vollständig barrierefrei auszugestalten.
    Davon unbenommen hat das konex eine allgemeine Hotline (Tel.: 0711/279-4556), die werktags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Fragen zu Inhalten der vom konex eingestellten PDF-Dokumente können hierüber erfragt werden.

    1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
      Diese Erklärung wurde am 15.08.2023 erstellt.

    Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 19.10.2023 überprüft und aktualisiert.

    1. Rückmeldung und Kontaktangaben
      Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.polizei-bw.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

    Landeskriminalamt Baden-Württemberg
    Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg
    Taubenheimstraße 85
    70372 Stuttgart
    E-Mail: kontakt@konex.bwl.de
    Tel.: 0711 / 279-4556
    Fax: 0711 / 5401-3355

    1. Durchsetzungsverfahren
      Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das konex wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
      Falls das konex nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711/279-3360
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


    (1) Öffentliche Stellen im Sinne von § 2 gestalten ihre Internet- und Intranetseiten (Webseiten), ihre mobilen Anwendungen sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden (mediale Angebote) barrierefrei, sodass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Dies erfordert, dass sie zugänglich, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Die Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung bestimmen sich nach Maßgabe der § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.